Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen KD Design & ProtoLab, Inhaber Kenan Dogan, nachfolgend „Auftragnehmer", und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde".

2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder durch Beginn der beauftragten Leistung zustande.

3. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin bezeichneten technischen Unterlagen.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner Aufträge geeignete Fachbetriebe oder Nachunternehmer einzusetzen.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden

1. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen.

2. Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben, Zeichnungen, CAD-Daten, Maße, Muster, Lastenhefte, technischen Anforderungen und sonstigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

3. Der Auftragnehmer darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen vertrauen, sofern keine ausdrückliche Prüfleistung vereinbart wurde.

4. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund verspäteter, fehlerhafter oder unvollständiger Kundenvorgaben können zusätzlich berechnet werden, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

5. Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung gelten grundsätzlich als zusätzlicher Auftrag.

§ 4 Konstruktion und technische Leistungen

1. Konstruktionen werden entsprechend den im Auftrag vereinbarten technischen Anforderungen erstellt.

2. Eine Prüfung auf bestimmte Normen, Richtlinien, Sicherheitsanforderungen oder gesetzliche Anforderungen erfolgt nur, soweit eine entsprechende Prüfleistung ausdrücklich vereinbart wurde.

3. CE-Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung und die Übernahme einer gesetzlichen Herstellerverantwortung sind nicht automatisch Bestandteil der Konstruktions- oder Fertigungsleistung.

4. Soweit bei Maschinen oder Produkten gesetzliche Anforderungen bestehen, sind die hierfür erforderlichen Leistungen und Verantwortlichkeiten im jeweiligen Auftrag ausdrücklich festzulegen.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Konstruktionen, Zeichnungen und technischen Unterlagen vor Fertigung oder Verwendung auf ihre Eignung für den vorgesehenen konkreten Einsatzzweck zu prüfen und freizugeben, soweit dies nach Art des Auftrags erforderlich ist.

§ 5 Fertigung, Zerspanung und Schweißarbeiten

1. Bei Fertigungsaufträgen richtet sich die Ausführung nach den vereinbarten technischen Unterlagen, Zeichnungen, CAD-Daten, Spezifikationen, Materialien und Toleranzen.

2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Fertigungsleistungen:

3. Besondere Anforderungen an Schweißarbeiten, insbesondere hinsichtlich Werkstoff, Schweißverfahren, Schweißnahtqualität, Prüfungen, Dokumentation oder Zertifikaten, müssen vom Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich angegeben und vereinbart werden.

4. Bei zerspanend gefertigten Bauteilen gelten die in den technischen Unterlagen angegebenen Maße und Toleranzen.

5. Sind keine besonderen Toleranzen vereinbart, gelten die für die jeweilige Fertigung vereinbarten bzw. technisch üblichen Toleranzen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, besondere Anforderungen insbesondere hinsichtlich Werkstoff, Oberflächenbehandlung, Wärmebehandlung, Belastbarkeit, Maßhaltigkeit und Prüfungen ausdrücklich mitzuteilen.

7. Vom Kunden bereitgestellte Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Zeichnungen oder CAD-Daten werden grundsätzlich nicht auf ihre technische Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck geprüft, sofern eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Fertigungsbedingte Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

9. Nachträgliche Änderungen von Zeichnungen, Maßen, Materialien, Toleranzen oder sonstigen technischen Anforderungen können als zusätzlicher Auftrag berechnet werden.

§ 6 3D-Druck

1. 3D-Druckaufträge werden anhand der vom Kunden bereitgestellten Daten oder anhand individuell erstellter Konstruktionsdaten ausgeführt.

2. Bei vom Kunden bereitgestellten 3D-Daten übernimmt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Verantwortung für die technische Eignung der Konstruktion für den vorgesehenen Einsatzzweck.

3. Fertigungsbedingte Abweichungen hinsichtlich Oberfläche, Farbe, Maßhaltigkeit und Schichtbildung stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der vereinbarten bzw. technisch üblichen Toleranzen liegen.

4. Für sicherheitsrelevante oder besonders belastete 3D-Druckteile sind Material, Festigkeit, Temperaturbeständigkeit, Maßhaltigkeit und sonstige Anforderungen ausdrücklich zu vereinbaren.

§ 7 Vergütung

1. Der Stundensatz des Auftragnehmers beträgt derzeit:

69,00 € netto pro Arbeitsstunde
zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

2. Soweit ein Pauschalpreis vereinbart wurde, gilt dieser ausschließlich für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.

3. Nachträgliche Änderungswünsche, Erweiterungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Konstruktionen, zusätzliche Abstimmungen und durch Kundenvorgaben verursachter Mehraufwand werden zusätzlich berechnet.

4. Materialkosten, Fremdleistungen, Versand, Transport, Reisekosten und sonstige vereinbarte Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.

§ 8 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

2. Bei größeren Fertigungsaufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung im gesetzlich zulässigen Umfang von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

§ 9 Termine und Lieferzeiten

1. Liefer- und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart.

2. Termine verlängern sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Informationen, Freigaben, Materialien oder sonstige Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig bereitstellt.

3. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder erhebliche Lieferverzögerungen bei Zulieferern, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen.

§ 10 Prüfung und Freigabe

1. Der Kunde hat ihm zur Prüfung vorgelegte Zeichnungen, CAD-Modelle und technische Unterlagen innerhalb angemessener Frist zu prüfen.

2. Eine Fertigung nach vom Kunden freigegebenen Unterlagen erfolgt grundsätzlich auf Grundlage dieser Freigabe.

3. Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach einem gesonderten Angebot berechnet.

4. Dies gilt nicht für Änderungen, die aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Fehlers erforderlich werden.

§ 11 CAD-Daten und Nutzungsrechte

1. Konstruktionen werden insbesondere mit Autodesk Inventor erstellt.

2. Soweit vereinbart, erhält der Kunde die für sein Projekt erforderlichen technischen Daten in den vereinbarten Dateiformaten.

3. Nach Vereinbarung können insbesondere folgende Formate übergeben werden:

4. Die Übergabe bearbeitbarer Original-CAD-Dateien stellt nicht automatisch eine Übertragung sämtlicher Rechte am technischen Know-how des Auftragnehmers dar.

5. Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

6. Allgemeines technisches Know-how, Konstruktionsmethoden, wiederverwendbare Standardlösungen, Bibliothekselemente und nicht kundenspezifische Bestandteile verbleiben beim Auftragnehmer, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Eigentum und Herausgabe von Unterlagen

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher geschuldeter Vergütung bleiben körperliche Arbeitsergebnisse, soweit gesetzlich zulässig, im Eigentum des Auftragnehmers.

2. Die Herausgabe von Original-CAD-Dateien kann von der vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden.

3. Gesetzliche Regelungen über Eigentum, Verarbeitung und Verbindung bleiben unberührt.

§ 13 Gewährleistung

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB keine zulässige abweichende Regelung enthalten.

2. Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

3. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die ausschließlich auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundenvorgaben, vom Kunden bereitgestellten Daten oder Materialien, unsachgemäßer Verwendung oder eigenmächtigen Änderungen beruhen, soweit der Auftragnehmer diese Ursachen nicht zu vertreten hat.

4. Eine bestimmte technische oder wirtschaftliche Eignung wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 14 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.

3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.

4. Für Schäden, die ausschließlich aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder unzutreffender Kundenvorgaben entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er die Fehlerhaftigkeit nicht erkannt hat und nicht erkennen musste.

5. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

1. Bei gelieferten beweglichen Sachen bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.

2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt im gesetzlich zulässigen Umfang auch für Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen.

§ 16 Geheimhaltung

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche technische, kaufmännische und sonstige Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

2. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 17 Rechte Dritter

1. Der Kunde gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Zeichnungen, CAD-Daten, Bilder, Texte, Marken, Modelle und sonstige Unterlagen verwendet werden dürfen.

2. Wird der Auftragnehmer aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte wegen der Verletzung von Rechten Dritter berechtigt in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang von den berechtigten Ansprüchen frei.

§ 18 Verbraucher und Widerrufsrecht

1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

2. Bei Verträgen, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Belehrungen.

3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.

4. Bei individuell angefertigten Waren und Leistungen wird im Einzelfall geprüft, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. nach Kundenzeichnung gefertigte Bauteile), besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB in der Regel kein Widerrufsrecht.

5. Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Leistung, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen und Informationen eingehalten.

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

1. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.

2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

3. Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.

4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 21 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.